Leitfaden für Verwaltungsbeirat & Eigentümer

Hausverwaltung wechseln —
so schnell wie ihr seid.

Ein Verwalterwechsel ist rechtlich klar geregelt und in der Praxis unspektakulär — wenn ihr die Reihenfolge kennt. casaklaro ist Software plus Service: bei uns gibt es kein Wartezimmer, alle Prozesse laufen 24/7. Das Tempo bestimmt ihr.

Stand Mai 2026 · WEMoG-Reform 2020 + aktuelle BGH-Rechtsprechung

Wer macht was — und wer ist der Bottleneck

So schnell, wie ihr seid.

Der Wechsel hat zwei Beteiligte: eure WEG (Entschluss, ETV, Dokumente) und casaklaro (Setup, Migration, Portal). Wir laufen 24/7 — den Großteil der Zeit macht die ETV-Frist + euer eigenes Tempo aus.

In eurer Hand

Eure WEG bestimmt das Tempo

Entschluss · Beirat · ETV · Dokumenten-Lieferung

  1. 1

    Entschluss im Beirat

    Tage bis Wochen

    Beirat oder einzelne Eigentümer:innen entscheiden: wir wollen wechseln.

  2. 2

    ETV einladen + abhalten

    3 Wochen gesetzlich (§ WEG)

    Einladungsfrist nach WEMoG. TOP "Bestellung neue Verwaltung" + "Abberufung alte Verwaltung".

  3. 3

    Beschluss + Vertragsunterzeichnung

    1 Tag

    Mehrheitsbeschluss auf der ETV, Vertrag mit casaklaro unterzeichnet. Rechtlich vollzogen.

24/7 · kein Wartezimmer

casaklaro macht den Rest in Tagen

Software-Setup · Datenmigration · Portal-Aktivierung

  1. 1

    Datenmigration starten

    2–3 Tage nach Vertrag

    Sobald die Dokumente bei uns sind, importieren wir Eigentümer, Konten, offene Sollstellungen.

  2. 2

    Portal für Eigentümer:innen aktivieren

    1 Tag

    Magic-Link-Einladungen an alle, Mobile + Desktop, kein App-Download nötig.

  3. 3

    Erste Sollstellung im neuen System

    Ab dem nächsten Monatsersten

    Hausgeld läuft. Beschlüsse, Vorgänge, Kommunikation: alles in casaklaro.

Realistische Zeitspannen

Schneller Pfad: 4-6 Wochen

Wenn ETV bereits geplant ist und Beirat motiviert

Typisch: 8-12 Wochen

ETV neu einladen + Datenübergabe von alter HV in Standard-Tempo

Maximum: 6 Monate

Wenn alte HV gesetzliche Übergangsfrist voll ausschöpft. casaklaro wartet aber nie auf sie.

Kapitel 1

Wann lohnt ein Wechsel überhaupt?

Eine WEG bleibt ihrer Verwaltung im Schnitt 10 bis 15 Jahre verbunden. Das ist kein Zufall: Der Übergang ist mit Aufwand verbunden, und solange der Status quo „funktioniert", ist die Hürde hoch.

Wenn du dich aber dabei ertappst, deine Hausverwaltung mehrfach im Quartal zu ärgern, ist der richtige Moment näher, als du denkst.

In unseren Gesprächen mit Beiräten kristallisieren sich immer wieder dieselben fünf Anlässe heraus:

Erreichbarkeit

„Wir bekommen einfach keine Antwort." Reaktionszeiten von Wochen, kein klarer Ansprechpartner, Urlaubsabwesenheiten ohne Vertretung.

Abrechnungs­qualität

Jahresabrechnungen erst im November, viele Korrekturen, intransparente Kostenposten, fehlende §35a-Bescheinigungen.

Digitalisierung

Beschlüsse per Papier, Belege im Aktenordner, kein Online-Zugang. Die Eigentümer wollen mehr — die Verwaltung kann nicht liefern.

Vertragsende oder Verwalterwechsel

Die Bestellung läuft aus (üblich: 5 Jahre, max. nach §26 WEG), oder der bisherige Verwalter geht in den Ruhestand bzw. verkauft.

Rechtsstreit oder grobe Pflichtverletzung

Mehrere fehlerhafte Abrechnungen, missachtete Beschlüsse oder finanzielle Unregelmäßigkeiten — hier kann sogar eine fristlose Abberufung sinnvoll sein.

Wichtig: Ein Wechsel ist auch dann möglich, wenn es „eigentlich passt" — Eigentümer haben ein freies Wahlrecht über ihre Verwaltung. Es muss kein Skandal vorliegen.

Kapitel 2

Rechtliche Grundlagen — §26 WEG

Der Verwalter wird nach §26 WEG bestellt und abberufen. Seit der WEMoG-Reform 2020 gilt:

  • §26 Abs. 1 WEGBestellung erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung — einfache Mehrheit reicht.
  • §26 Abs. 1 Satz 2 WEGErstbestellung max. 3 Jahre, Folgebestellung bis zu 5 Jahre.
  • §26 Abs. 3 WEGAbberufung jederzeit möglich, auch ohne wichtigen Grund (Mehrheitsbeschluss). Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach Abberufung.
  • BGH V ZR 7/25 (27.03.2026)Keine Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten — der Beirat entscheidet eigenverantwortlich, welche Verwaltung vorgeschlagen wird.

Praktisch heißt das: Wenn eure Eigentümerversammlung für eine neue Verwaltung mehrheitlich abstimmt, ist der Wechsel rechtlich durch — auch ohne Zustimmung der bisherigen Verwaltung.

Kapitel 3

Bestellung der neuen Verwaltung

Der saubere Ablauf besteht aus drei Schritten:

1

Vorbereitung im Beirat

Ihr (Beirat oder einzelne Eigentümer:innen) holt Angebote ein. Mindestens zwei, idealerweise drei Verwaltungen lernt ihr persönlich kennen. Eine Empfehlung wird ausgearbeitet — schriftlich, mit Begründung.

2

Tagesordnung der ETV

Die nächste ordentliche Eigentümerversammlung erhält den TOP „Bestellung neuer Verwalter". Die Einladung muss den Verwalterwechsel benennen — überraschende Tagesordnungspunkte sind anfechtungsanfällig.

3

Beschluss + Vertrag

Auf der ETV stimmen die Eigentümer:innen ab. Bei Annahme schließt der Verwaltungsbeirat (oder ein:e bevollmächtigte:r Eigentümer:in) den Verwaltervertrag mit der neuen Verwaltung.

Eine außerordentliche ETV ist möglich, aber selten nötig. Es lohnt sich, den Wechsel auf die ohnehin geplante ordentliche Versammlung zu legen — spart euch Aufwand und Kosten.

Kapitel 4

Abberufung der alten Verwaltung

Die Abberufung erfolgt im selben oder einem separaten Beschluss („Abberufung der bisherigen Verwaltung"). Wichtig:

  • Die Abberufung wirkt sofort, der Verwaltervertrag läuft jedoch noch bis zu 6 Monate fort (§26 Abs. 3 WEG) — es sei denn, vertraglich ist eine kürzere Frist vereinbart oder ein wichtiger Grund liegt vor.
  • In dieser Übergangszeit übernimmt die neue Verwaltung das operative Tagesgeschäft, die alte Verwaltung ist nur noch zur Übergabe verpflichtet.
  • Bei groben Pflichtverletzungen ist eine fristlose Abberufung mit sofortiger Vertragsbeendigung möglich — das solltet ihr aber nur mit anwaltlicher Beratung machen.

Kapitel 5

Datenübergabe und Übergangsphase

Die Datenübergabe ist der Punkt, an dem ein Wechsel faktisch entweder reibungslos oder mühsam wird. Die alte Verwaltung ist nach §26 WEG verpflichtet, alle verwaltungsrelevanten Unterlagen vollständig zu übergeben. Dazu gehören:

Stammdaten

  • Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung
  • Eigentümerliste mit MEA
  • Versicherungspolicen
  • Verträge mit Dienstleistern

Buchhaltung

  • Letzte 5 Jahresabrechnungen
  • Aktueller Wirtschaftsplan
  • Bankkonten + Vollmachten
  • Sollstellungen + offene Posten

Beschlüsse & ETV

  • Beschlusssammlung (vollständig)
  • Protokolle der letzten 5 ETV
  • Aktuelle Beiratswahl

Belege & Dokumente

  • Originalbelege (5–10 Jahre, GoBD)
  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Bauakte / Mängelhistorie
  • Energieausweis

Bei casaklaro übernehmen wir die Datenmigration als Service: Wir digitalisieren alle Unterlagen, prüfen die Vollständigkeit und fassen offene Posten der bisherigen Verwaltung in einem Übergabeprotokoll zusammen — das schützt eure WEG vor späteren Streitigkeiten.

Kapitel 6

Häufige Fehler — und wie ihr sie vermeidet

Den Wechsel überstürzen

Eine sorgfältige Auswahl der neuen Verwaltung dauert mindestens 2–3 Monate. Wer in 2 Wochen wechselt, wechselt zu wenig informiert.

TOP nicht eindeutig formulieren

„Sonstiges" ist kein Platz für Verwalterwechsel. Der TOP muss explizit „Bestellung Verwalter" und „Abberufung der bisherigen Verwaltung" lauten — sonst Anfechtungsrisiko.

Vergleichsangebote als Pflicht missverstehen

Der BGH hat im März 2026 (V ZR 7/25) klargestellt: Es gibt keine pauschale Pflicht, mehrere Angebote einzuholen. Eine begründete Einzelempfehlung des Beirats ist rechtssicher.

Bankkonten zu früh kündigen

Die WEG-Konten gehören der WEG, nicht der Verwaltung. Trotzdem braucht es Kontoinhaberwechsel und neue Vollmachten — das dauert 2–4 Wochen. Erst wechseln, dann kündigen.

Datenexport nicht einfordern

Manche Verwaltungen liefern die Daten nur in PDF. Das ist nicht ausreichend. Fordert strukturierte Datenexporte (DATEV, GoBD-konforme JSON) ein — wir helfen dabei.

Kapitel 7

Warum dauert was — die Bottlenecks im Detail

Die Hero-Visualisierung oben zeigt drei Zeit-Szenarien (schneller Pfad 4-6 Wochen, typisch 8-12 Wochen, Maximum 6 Monate). Hier die Erklärung woher die Spannen kommen — getrennt nach eurer Hand und fremd-getrieben:

In eurer HandTage bis Wochen

Entschluss im Beirat

Reine Bedenkzeit. Wenn der Beirat sich einig ist, kann das an einem Wochenende passieren. Wenn ihr noch unschlüssig seid oder Eigentümer überzeugen müsst, dauert es länger.

In eurer Hand1-4 Wochen, optional

Auswahl + Vorgespräche

Wenn ihr mehrere Verwaltungen kennenlernt: 2-3 Gespräche á 30 Min. Wenn ihr casaklaro schon kennt: kann komplett entfallen.

Gesetzlich3 Wochen Minimum (§ WEG)

ETV-Einladungsfrist

Härter Bottleneck: die Einladung zur ordentlichen oder außerordentlichen ETV muss mindestens 3 Wochen vor der Versammlung an alle Eigentümer:innen verschickt sein. Daran kann auch casaklaro nichts ändern.

In eurer Hand1 Tag

ETV-Termin selbst

Eine Eigentümerversammlung dauert in der Regel 2-3 Stunden. Beschluss + Vertragsunterzeichnung mit casaklaro passieren am selben Tag.

casaklaro 24/72-3 Tage

Datenmigration

Sobald ihr uns die Dokumente schickt (Teilungserklärung, Eigentümerliste, letzte Abrechnung, Kontoauszüge), importieren wir das System-Setup in 2-3 Werktagen. Wir arbeiten 24/7 — kein Wartezimmer.

casaklaro 24/71 Tag

Portal-Aktivierung

Magic-Link an alle Eigentümer:innen. Sie können sofort Hausgeld-Status, Beschlüsse, Belege einsehen.

Alte HV2-4 Wochen typisch, max. 6 Monate

Datenübergabe + Kontowechsel

Die alte Verwaltung muss alle Unterlagen herausgeben + Bankkonten umschreiben. Gesetzlich §26 WEG: max. 6 Monate nach Abberufung. In der Praxis: 2-4 Wochen. casaklaro startet aber bereits parallel mit den von euch gelieferten Daten — wir warten nicht auf die alte HV.

Kernbotschaft: Von den ~8-12 Wochen typisch sind 3 Wochen ETV-Einladungsfrist gesetzlich und ~2-4 Wochen bei euch (Entschluss, Beirat-Abstimmung, ETV-Termin). casaklaro selbst braucht 2-3 Werktage zwischen Vertrag und produktivem System.

Kapitel 8

Häufig gestellte Fragen

Brauchen wir einen Anwalt für den Wechsel?

In der Regel nicht. Der Wechsel ist standardisiert. Anwaltliche Begleitung ist nur bei strittiger Abberufung (grobe Pflichtverletzung, finanzielle Unregelmäßigkeiten) oder ungewöhnlichen Vertragskonstellationen sinnvoll.

Was passiert mit laufenden Beschlüssen oder offenen Mahnverfahren?

Die übernimmt die neue Verwaltung lückenlos. Wir prüfen vor Übernahme, was offen ist, und führen die Prozesse weiter. Es entstehen keine Zwischenphasen.

Können einzelne Eigentümer den Wechsel blockieren?

Nein. §26 WEG verlangt eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auch wenn ein einzelner Eigentümer dagegen ist, wird der Beschluss wirksam. Eine Anfechtungsklage müsste begründet sein und ist selten erfolgreich, wenn der Beschluss formell korrekt war.

Was ist mit den bezahlten Hausgeldern? Werden die übergeben?

Die Bankkonten der WEG werden auf den neuen Verwalter umgeschrieben (Kontoinhaberwechsel). Bestehende Guthaben bleiben unverändert auf dem Konto, nur die Vollmachten ändern sich. Bei separaten Rücklagenkonten gilt dasselbe.

Was kostet ein Wechsel die WEG?

Direkte Wechselkosten gibt es selten — die meisten Verwaltungen (auch casaklaro) übernehmen die Migration als Teil des Onboardings. Mittelbar entstehen Kosten für die ETV (Saalmiete, Protokoll) — das ist aber ohnehin jährlich nötig.

Was passiert, wenn die alte Verwaltung Daten zurückhält?

Die Herausgabepflicht ist gesetzlich verankert. Wir setzen ein schriftliches Übergabe-Protokoll auf, dokumentieren Lücken und können — wenn nötig — über die WEG-Anwaltschaft ein gerichtliches Herausgabeverfahren einleiten. Das passiert in der Praxis sehr selten, weil Verwaltungen ungern in dieses Risiko gehen.

Coming soon · Q3/2026

Self-Onboarding ist in Vorbereitung.

Wir arbeiten an einer 30-Minuten-Self-Service-Variante: ihr füllt Stammdaten, Eigentümerliste und Übergangsplanung selbst aus, wir kümmern uns um den Rest. Aktuell testen wir den Wizard mit Pilot-WEGs. Merkt eure WEG schon mal vor — wir informieren euch sobald der Slot freigeschaltet ist.

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