Hausverwaltung kündigen: So trennt sich eure WEG rechtssicher

12. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit · von casaklaro

Der Entschluss steht: Eure WEG will sich von der Hausverwaltung trennen. Die gute Nachricht — seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) ist das deutlich einfacher, als viele Eigentümer:innen denken. Die weniger gute: „Kündigen“ ist rechtlich nicht gleich „kündigen“. Es gibt drei verschiedene Wege, und wer sie verwechselt, verliert Monate.

Abberufung, Kündigung, Auslaufen — der Unterschied

Zwischen eurer WEG und dem Verwalter bestehen zwei getrennte Rechtsverhältnisse: die Bestellung (das Amt als Verwalter, per Beschluss) und der Verwaltervertrag (das Schuldverhältnis mit Vergütung und Pflichten). Entsprechend gibt es drei Wege, sich zu trennen:

§26 Abs. 3 WEGDer Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
§26 Abs. 2 WEGBestellung höchstens für fünf Jahre, bei Erstbestellung nach Begründung der WEG höchstens für drei Jahre.

Der häufigste Irrtum

Viele WEGs glauben, sie bräuchten einen „wichtigen Grund“ oder müssten Pflichtverletzungen dokumentieren. Das ist seit 2020 falsch: Die Abberufung ist eine freie Entscheidung der Eigentümer. Ihr müsst niemandem etwas beweisen.

Der rechtssichere Ablauf in fünf Schritten

  1. Nachfolger klären, bevor ihr kündigt. Eine WEG ohne Verwalter ist handlungsunfähig (Bankkonto, Rechnungen, Notfälle). Erst neue Verwaltung finden, dann trennen — idealerweise in derselben Versammlung beschließen.
  2. Tagesordnungspunkt sauber formulieren. Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss die Punkte klar benennen: „Abberufung der bisherigen Verwaltung“ und „Bestellung der neuen Verwaltung“. Ein versteckter Punkt unter „Sonstiges“ ist anfechtungsanfällig.
  3. Einladungsfrist einhalten. Mindestens drei Wochen vor der Versammlung. Eine außerordentliche Versammlung ist möglich, wenn der reguläre Termin weit weg ist.
  4. Mehrheitsbeschluss fassen. Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt — sowohl für die Abberufung als auch für die Neubestellung.
  5. Übergabe einfordern. Die alte Verwaltung muss alle Unterlagen herausgeben: Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Eigentümerliste, Verträge, Kontounterlagen. Ein schriftliches Übergabeprotokoll schützt eure WEG bei Lücken.

Fristlose Trennung bei schweren Verstößen

Bei gravierenden Pflichtverletzungen — etwa veruntreuten Geldern, jahrelang fehlenden Abrechnungen oder beharrlicher Missachtung von Beschlüssen — kann der Vertrag auch außerordentlich fristlos gekündigt werden (§626 BGB). Dann entfällt die Sechs-Monats-Frist. Das solltet ihr aber nur mit anwaltlicher Begleitung tun, weil die Hürden für den „wichtigen Grund“ hoch sind.

Was kostet die Trennung?

In der Regel: nichts Nennenswertes. Die Abberufung selbst ist kostenfrei. Läuft der Vertrag nach Abberufung noch weiter, schuldet die WEG bis zum Vertragsende die Vergütung — deshalb lohnt der Blick in den Vertrag: Viele enthalten eine Koppelungsklausel, nach der der Vertrag automatisch mit der Bestellung endet. Die Kosten der Versammlung (Raum, Porto) fallen ohnehin jährlich an. Die neue Verwaltung übernimmt die Datenmigration üblicherweise im Rahmen des Onboardings — bei uns ist das im Preis enthalten.

Drei Fehler, die Zeit kosten

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casaklaro übernimmt WEGs ab 3 Einheiten — genau die Größe, die viele Verwaltungen ablehnen. Wir bereiten TOP-Vorschlag und Beschluss für eure Versammlung vor und sind nach dem Beschluss in 2–3 Tagen operativ.

Wechsel anstoßen

Weiterlesen: Den kompletten Ablauf mit Zeitplan, Bottlenecks und FAQ findet ihr im großen Verwalterwechsel-Leitfaden.

Über diesen Ratgeber: geschrieben vom casaklaro-Team — wir verwalten als KI-gestützte Hausverwaltung WEGs ab 3 Einheiten. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.